Warnapp nur noch freiwillig

Foto: Dorothee Linke

Beitrag vom Freitag, 25. Februar 2022

Warnapp nur noch freiwillig

Mit der neuen, am gestrigen Donnerstag in Kraft getretenen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ist auch die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung für Gastronomiebetriebe, Veranstaltungen und Einrichtungen aufgehoben worden. Stattdessen müssen Veranstalterinnen und Veranstalter sowie Betreiberinnen und Betreiber seit gestern nur noch einen QR-Code für eine freiwillige Registrierung mit der Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts zur Verfügung stellen und diesen für die sich registrierenden Personen gut sichtbar platzieren. Die Registrierung für Kundinnen und Kunden, Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist dabei freiwillig.

Wie das Niedersächsische Innenministerium auf Nachfrage bestätigte, sieht die Landesregierung eine Verlängerung des bestehenden Vertrages zur Nutzung der Luca-App als nicht mehr notwendig an. Mit dem Einjahresvertrag, der Ende März ausläuft, waren die niedersächsischen Gesundheitsämter an das Luca-System angeschlossen worden. Im Laufe des vergangenen Jahres ist aber die Corona-Warnapp des Bundes zu einer guten Alternative weiterentwickelt worden, heißt es von Seiten des Ministeriums.

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25. Februar 2022

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