Parkendendes Auto auf dem Gehweg

Foto: Linke

Beitrag vom Mittwoch, 10. November 2021

Bußgelder: Verstöße werden teurer

Ab dem 9. November gilt in Deutschland der neue Bußgeldkatalog für Verstöße im Straßenverkehr. Darin hat der Bund die Buß- und Verwarngelder für zahlreiche Regelverstöße angepasst und in vielen Fällen verschärft.
Wer trotz Verbot auf Geh- oder Radwegen parkt, auf Schutzstreifen hält oder in zweiter Reihe parkt oder hält, muss ab dem kommenden Dienstag mit Geldbußen bis zu 110 Euro statt bisher 35 Euro rechnen. Wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt, ist darüber hinaus der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister vorgesehen. Wer auf einem Schwerbehindertenparkplatz parkt, soll künftig 55 Euro statt bisher 35 Euro zahlen. Wer unberechtigt einen Parkplatz für Elektro- oder Carsharingfahrzeuge nutzt, zahlt ab dem 9. November ebenfalls 55 Euro Bußgeld. Für einen allgemeinen Halt- und Parkverstoß werden dann bis zu 25 Euro fällig. Wer mit seinem Fahrzeug gegen die Vorschriften auf Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen fährt, muss künftig mit bis zu 100 Euro statt bisher 25 Euro Geldbuße rechnen. Weitere Änderungen betreffen etwa das unnütze Hin- und Herfahren, die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse und weitere Verkehrssituationen.

Auf Norderney hat das Ordnungsamt laut Jürgen Vißer, Leiter der Bürgerdienste bei der Stadt Norderney, im Bereich Verkehr vor allem mit Falschparkern und Überschreitungen der Parkzeiten zu tun. Ob die Verschärfungen hier zu einer Verbesserung führen, darüber mag er noch keine Vorhersage abgeben: „Das ganze ist ja von der Hoffnung beseelt, dass sich die Leute mehr an die Regeln halten, um Bußgelder nicht bezahlen zu müssen.“ Es sei aber auch ein Anstieg der Bußgeldverfahren denkbar, mit denen Betroffene dann eine Zahlung abwenden wollten. „Das wird man wohl erst dann sehen, wenn man die Fallzahlen mit denen aus den Vorjahren vergleicht“, so Vißer.

„Höhere Bußgelder allein führen erfahrungsgemäß leider nicht automatisch zu einer besseren Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer“, teilte auch die Presseprecherin der Polizeiinspektion Aurich-Wittmund auf Nachfrage mit, „sie können aber durchaus einen Teil dazu beitragen. Grundsätzlich gilt: Jeder Straßenverkehrsteilnehmer sollte die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung kennen und beachten.“

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